Die meisten gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten


Voraussetzung ist, dass die Beratung von einer qualifizierten Ernährungsfachkraft durchgeführt wird.

Dabei wird wie folgt unterschieden:

 

1. Präventionsmaßnahme zur Vorbeugung auf Grundlage § 20 SGB V (ohne ärztliche Zuweisung)

Ernährungskurse und individuelle Ernährungsberatung, wie z.B. Gewichtsreduktionskurs, Kurse und Einzelberatung zur gesunden Ernährung etc. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach Präventionszuschüssen. In der Regel werden zertifizierte Kurse sowie Beratungen durch zertifizierte Berater mit 75–80 Euro bezuschusst

 

2. Ernährungstherapeutische Beratung (mit ärztlicher Zuweisung (Rezept))

Bei bereits vorhandenen Risikofaktoren und Erkrankungen, auf Grundlage von

§ 43 SGB V als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation. Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung ist eine medizinische Indikation sowie eine Empfehlung einer individuellen Ernährungsberatung /-therapie durch den behandelten Arzt. Eine Ernährungstherapie kann sinnvoll sein bei z.B. erhöhten Blutfetten, Übergewicht, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Nahrungsmittelallergien, entzündlichen Magen-Darm-Erkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes mellitus usw.

Von der beratenden Ernährungskraft benötigen Sie zusätzlich einen Kostenvoranschlag über die Anzahl der Beratungseinheiten und die dadurch entstehenden Kosten. Diesen bitte zusammen mit der ärztlichen Zuweisung bei der Krankenkasse einreichen.

Die Höhe der Kostenrückerstattung bzw. Bezuschussung durch die Krankenkassen obliegt der jeweiligen Krankenkasse und kann im Einzelfall variieren.

 

 

Patientenwegweiser

Beantragung einer Kostenbeteiligung für die ernährungstherapeutische Beratung in meiner Praxis durch die Krankenkasse

1.) Zuweisung zur Ernährungsberatung durch Ihren behandelnden Arzt

Wenn Sie eine Ernährungsberatung benötigen lassen Sie sich bitte eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung / ärztliche Zuweisung ausstellen. Das dazu benötigte Formular finden Sie im Downloadbereich.

2.) Nehmen Sie Kontakt mit mir auf

Um eine Kostenbeteiligung über die Krankenkasse zu beantragen brauchen Sie neben der ärztlichen Zuweisung einen von mir ausgestellten Kostenvoranschlag welcher die Krankenkasse über die entstehenden Kosten und die Anzahl der Beratungstermine informiert. Kostenvoranschlag und ärztliche Zuweisung reichen Sie nun bei Ihrer Krankenkasse ein und werden dann nach Prüfung der Unterlagen schriftlich von der Krankenkasse über die Höhe des Zuschusses informiert. Vorab machen Sie bitte noch eine Kopie der ärztlichen Zuweisung. Diese bringen Sie zusammen mit einem aktuellen Blutbild und eventuell vorhandenen Befunden und Krankenberichten zum ersten Beratungsgespräch mit.

Je nach Krankenkasse wird die Ernährungstherapie/Ernährungsberatung unterschiedlich bezuschusst: (Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe der Bezuschussung ändern kann) Erkundigen Sie sich nach den aktuellen Erstattungssätzen Ihrer Krankenkasse.

3.) Bezuschussung:

Ersatzkassen wie TK, IKK, DAK, BEK etc. :

a. Erstberatung bis zu 40 Euro

b. Folgeberatungen bis zu 30 Euro pro Beratungseinheit (30 min/max. 4)

c. Die Ernährungsanalyse wird nicht bezuschusst.

Betriebskrankenkassen (BKKs)

Bezuschussen in der Regel zwischen 200 und 300 Euro je nach ärztlicher Diagnose.

Die AOK verweist meist auf eigene Ernährungsberater. Sie können sich aber auch Beratungen bei anderen qualifizierten Ernährungsberatern bezuschussen lassen.

4.) Ablehnung durch die Krankenkasse

Bei einer Ablehnung durch Ihre Krankenkasse prüfen Sie, ob Sie mit der richtigen Abteilung gesprochen haben. Bei Erkrankungen ist es wichtig, mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen und nicht mit der Abteilung für Prävention. In der Präventionsabteilung hingegen wird entschieden, ob gesunde Versicherte einen Zuschuss zu einer individuellen Ernährungsberatung, z. B. in der Schwangerschaft oder zur Vorbeugung bei bestehendem gesundheitlichem Risiko innerhalb der Familie, erhalten. Manche Krankenkassen erstatten pauschal ca. 75 – 85 Euro.

Abrechnung und anschließende Kostenerstattung

Informationen zur Abrechnung und Kostenerstattung entnehmen Sie bitte dem Patienteninformationsblatt

Sollten Sie noch Fragen haben rufen Sie mich bitte an. Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Sie erreichen mich unter meiner Büronummer: 02041 / 318880. Sollte ich nicht da sein hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.

 

<<< nach oben

Home | Beratung | Die Praxis | Über mich | Team | Kontakt | Info Center | Impressum | Datenschutz

Kirchhellener Str. 368
46240 Bottrop

Tel.: 02041 / 318880

Web: www.gesundessen-aktiverleben.de
eMail: info@gesundessen-aktiverleben.de